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   VGH Bayern, 08.01.2016 - 21 CS 15.2466   

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https://dejure.org/2016,1487
VGH Bayern, 08.01.2016 - 21 CS 15.2466 (https://dejure.org/2016,1487)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.01.2016 - 21 CS 15.2466 (https://dejure.org/2016,1487)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 21 CS 15.2466 (https://dejure.org/2016,1487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis mangels Zuverlässigkeit (hier: Aufruf zur Bewaffnung als Äußerung)

  • rewis.io

    Widerruf einer Waffenhandelserlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis mangels Zuverlässigkeit (hier: Aufruf zur Bewaffnung als Äußerung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 21 CS 15.2466
    Die erforderliche Prognose hat sich am Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem gesamten Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, B. v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris).
  • VGH Bayern, 08.01.2016 - 21 CS 15.2465

    Widerruf von Erlaubnissen zum Erwerb und Besitz von Waffen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 21 CS 15.2466
    Soweit die Eilanträge wegen des Widerrufs der Waffenbesitzkarten und der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis ohne Erfolg blieben, hat der Antragsteller im Verfahren 21 CS 15.2465 bzw. im Verfahren 21 CS 15.2464 Beschwerde eingelegt.
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 B 12.964

    Funktionsträger von "Outlaw Motorcycle Gangs" waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 21 CS 15.2466
    1.3 Der Antragsteller lässt einwenden, das Verwaltungsgericht habe das Urteil des Senats vom 10. Oktober 2013 (21 B 12.964) als Entscheidungsgrundlage herangezogen, obgleich der hier zu beurteilende Sachverhalt nicht vergleichbar sei.
  • VG Würzburg, 27.10.2015 - W 5 S 15.1009

    Widerruf einer Waffenhandelserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2016 - 21 CS 15.2466
    Das Verwaltungsgericht Würzburg hat im Verfahren W 5 S 15.1009 mit Beschluss vom 27. Oktober 2015 hinsichtlich des Widerrufs der Waffenhandelserlaubnis die aufschiebende Wirkung gegen Nr. 10 des Bescheids (Androhung der Ersatzvornahme) angeordnet.
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    Die Tatsachen müssen allerdings nach den allgemeinen Regeln den Schluss von der Gegenwart auf das "Verwahrungsverhalten" strukturell zulassen; das setzt einen entsprechenden Bezug der Tatsache zur regulierten Tätigkeit voraus (vgl. Eifert, JuS 2004, 565/568), d.h. die Tatsache muss für die zu treffende zukunftsbezogene Beurteilung bedeutsam sein können (BVerwG, B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 25.1.2023 - 6 S 1792/22 - juris Rn. 9), sie muss aber nicht selbst einen Gesetzesverstoß begründen (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2016 - 21 CS 15.2466 - juris Rn. 16; enger insoweit Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Aufl. 2020, Rn. 758 f.).
  • VGH Bayern, 08.01.2016 - 21 CS 15.2465

    Widerruf von Erlaubnissen zum Erwerb und Besitz von Waffen

    Soweit die Eilanträge wegen des Widerrufs der Waffenhandelserlaubnis und der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis ohne Erfolg blieben, hat der Antragsteller im Verfahren 21 CS 15.2466 bzw. im Verfahren 21 CS 15.2464 Beschwerde eingelegt.
  • VG Würzburg, 23.06.2016 - W 5 K 15.1008

    Widerruf einer Waffenhandelserlaubnis nach Äußerungen auf Facebook

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Januar 2016 zurück (21 CS 15.2466).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu im Beschluss vom 8. Januar 2016 (21 CS 15.2466) dargelegt:.

  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 24 CS 23.412

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

    Sie müssen jedoch selbst keinen Gesetzesverstoß begründen (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2016 - 21 CS 15.2466 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.253

    Sorgfaltsanforderungen bei der Aufbewahrung von Waffen

    Die Tatsachen müssen allerdings nach den allgemeinen Regeln den Schluss von der Gegenwart auf das "Verwahrungs-" oder "Überlassungsverhalten" strukturell zulassen; das setzt einen entsprechenden Bezug der Tatsache zur regulierten Tätigkeit voraus (vgl. Eifert, JuS 2004, 565/568), d.h. die Tatsache muss für die zu treffende zukunftsbezogene Beurteilung bedeutsam sein können (BVerwG, B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 25.1.2023 - 6 S 1792/22 - juris Rn. 9), sie muss aber nicht selbst einen Gesetzesverstoß begründen (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2016 - 21 CS 15.2466 - juris Rn. 16; enger insoweit Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Aufl. 2020, Rn. 758 f.).
  • VG München, 28.01.2020 - M 7 S 18.6125

    Widerruf von Waffenhandelserlaubnis und Waffenbesitzkarte wegen wiederholten

    Ein milderer Maßstab ließe unberücksichtigt, dass die mit der Waffenhandelserlaubnis einhergehende Berechtigung, Waffen oder Munition in Verkehr zu bringen, besondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in sich birgt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2016 - 21 CS 15.2466 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

    Die Tatsachen müssen allerdings nach den allgemeinen Regeln den Schluss von der Gegenwart auf das "Verwahrungs-" oder "Überlassungsverhalten" strukturell zulassen; das setzt einen entsprechenden Bezug der Tatsache zur regulierten Tätigkeit voraus (vgl. Eifert, JuS 2004, 565/568), d.h. die Tatsache muss für die zu treffende zukunftsbezogene Beurteilung bedeutsam sein können (BVerwG, B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 25.1.2023 - 6 S 1792/22 - juris Rn. 9), sie muss aber nicht selbst einen Gesetzesverstoß begründen (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2016 - 21 CS 15.2466 - juris Rn. 16; enger insoweit Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Aufl. 2020, Rn. 758 f.).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Die Tatsachen müssen allerdings nach den allgemeinen Regeln den Schluss von der Gegenwart auf das "Verwahrungsverhalten" strukturell zulassen; das setzt einen entsprechenden Bezug der Tatsache zur regulierten Tätigkeit voraus (vgl. Eifert, JuS 2004, 565/568), d.h. die Tatsache muss für die zu treffende zukunftsbezogene Beurteilung bedeutsam sein können (BVerwG, B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 25.1.2023 - 6 S 1792/22 - juris Rn. 9), sie muss aber nicht selbst einen Gesetzesverstoß begründen (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2016 - 21 CS 15.2466 - juris Rn. 16; enger insoweit Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Aufl. 2020, Rn. 758 f.).
  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 24 CS 20.380

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und einer Waffenhandelserlaubnis

    Die mit der Waffenhandelserlaubnis einhergehende Berechtigung, Waffen oder Munition in Verkehr zu bringen, birgt besondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (BayVGH, B.v. 8.1.2016- 21 CS 15.2466 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1679

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen aggressiven Internetauftritts

    Im Übrigen hat der Senat im Beschwerdeverfahren (21 CS 15.2466) des Klägers die auf dem Facebook-Profil enthaltenen Aussagen des Klägers in seinem Beschluss vom 8. Januar 2016 im Einzelnen gewürdigt und zusammenfassend unter anderem festgestellt: Die Äußerungen illustrierten die Einstellung des Klägers zu Waffen und deren Anwendung, die er ersichtlich als bevorzugtes Mittel betrachte, Konflikte zu lösen; sie unterstrichen zudem unter Berücksichtigung von Wortwahl und Diktion den Eindruck einer erheblichen (latenten) Aggressivität des Klägers.
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